Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der KENT Deutschland GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von KENT (nachstehend Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, gelten
sie für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote des Verkäufers, einschließlich der Angaben zu Maßen, Gewichten, Abbildungen, Beschreibungen und anderen Leistungsdaten, auch soweit Angebote des Verkäufers durch Dritte abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Ein Vertrag mit dem Verkäufer kommt durch schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrages zustande.

§ 3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt, falls hierzu keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, auf die vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung angegebenen Art und Weise. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Waren das Lager des Verkäufers verlassen haben bzw. an die den Transport ausführende Person übergeben wurden. Falls die Lieferung ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Bei Lieferung auf Abruf verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware 3 Monate kostenfrei zu lagern. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kann der Verkäufer nach seiner Wahl Abnahme verlangen oder Lagerkosten berechnen. Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist der Verkäufer jederzeit berechtigt. Im Falle der Annahmeverweigerung haftet der Käufer für die dadurch entstandenen Kosten, es sei denn, die Annahmeverweigerung beruht auf Falschlieferung oder einem Transportschaden, der die Weiterverwendung der Gesamtlieferung erheblich beeinträchtigt oder unmöglich macht. Bei Zurücksendung oder Umtausch von Waren, ohne dass eine anweisbare Schuld des Verkäufers vorliegt, können 15% Kosten in Rechnung gebracht werden.

§ 4 Lieferzeit

Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Auch bei vereinbarten Lieferfristen ist der Verkäufer berechtigt, die Ware noch bis höchstens 14 Tage nach Ablauf der Lieferfrist abzuliefern. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund nicht vom Verkäufer zu vertretenen Ereignisse, die dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwerden oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen oder Leistungen um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, jetzt oder zukünftig gegen den Käufer zustehen, Eigentum des Verkäufers.

KENT Deutschland GmbH
Auf der Höhe 49
47059 Duisburg
Tel.: +49 (0) 203 607 17 -0
Fax: 0800 / 18 85 140
Kent.de@kenteurope.com
Geschäftsführer:
Thorsten Vogt
Commerzbank AG
IBAN: DE35 3008 0000 0210 3886 00
BiC: DRESDEFF300
USt-ID: DE 119104248
HR Duisburg HRB 29092

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu be- oder verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Be- oder Verarbeitung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Der Verkäufer erwirbt Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an der Verkäufer ab. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht vom Verkäufer gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Auf Verlangen des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung seinen Abnehmern offenlegen und dem Verkäufer alle zur Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte erteilen bzw. Unterlagen zu Verfügung stellen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen. Die Vorbehaltsware ist vom Käufer auf seine Kosten ausreichend zu versichern. Kosten und Schäden die dadurch entstehen, dass der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Damit verbundene Kosten trägt der Käufer.

§ 6 Preise

Der Verkäufer hält sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Datum der Angebotsabgabe gebunden. Maßgeblich für die Berechnung ist die zum Zeitunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste des Verkäufers. Die Preise verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – netto ab Werk/Lager des Verkäufers, einschließlich der vom Verkäufer zu bestimmenden Verpackung, jedoch ausschließlich der Kosten für Transport, evtl. vom Käufer gewünschter Transportversicherung sowie der Umsatzsteuer.

Ab einem Auftragswert von 100 EUR netto, erfolgt eine frachtfreie Lieferung. Unter einem Auftragswert von 100 EUR netto, fallen 9,60 EUR netto Frachtkosten an. Pro Auftrag wird eine Handlingpauschale in Höhe von 3,50 EUR netto berechnet. Preisänderungen, z.B. aufgrund gestiegener Zölle, Einkaufspreise, Kursschwankungen etc. bleiben vorbehalten. Der Verkäufer ist berechtigt, solche Preiserhöhungen, auch wenn sie sich erst nach Vertragsabschluss ergeben, durchzuberechnen. Beträgt eine derartige Preiserhöhung mehr als 10% des angebotenen oder vereinbarten Preises, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne hieraus weitere Ansprüche ableiten zu können.

§ 7 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers spätestens 15 Tage nach Rechnungsstellung netto zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, Vorauszahlung oder Gestellung von Sicherheiten zu verlangen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Hingabe von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur zahlungshalber, sie gilt daher noch nicht als erfolgte Zahlung. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung (Zurückgabe gegen Kaufpreiserstattung) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt, insbesondere einen Wechsel oder Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.

§ 8 Verzug des Käufers

Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zu verlangen. Der Verkäufer ist auch berechtigt, nach fruchtlos verlaufener Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 9 Gewährleistung und Beanstandungen

Die Verpflichtung des Verkäufers beschränkt sich auf die Lieferung entsprechend der Beschreibung in der Auftragsbestätigung. Mängelrügen müssen unverzüglich und unter genauer Angabe der Gründe erhoben werden und müssen innerhalb von spätestens 5 Tagen nach Empfang der Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln spätestens 9 Tage nach deren Entdeckung schriftlich beim Verkäufer eingehen. Transportschäden oder Falschlieferungen sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken. Die als mangelhaft gerügten Waren sind nach Wahl des Verkäufers entweder zur Überprüfung kostenfrei an den Verkäufer zurückzusenden oder einem von ihm benannten unabhängigen Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge wird der Verkäufer nach seiner Wahl den Kaufpreis um den Teil der mangelhaften Waren herabsetzen und eine entsprechende Gutschrift erteilen oder kostenfrei Ersatz liefern; jedoch erstreckt sich die Ersatzverpflichtung in keinem Fall auf die Erstattung mittelbar oder unmittelbar entstandener Kosten. Eine etwaige Beanstandung der Lieferung entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Zahlung kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers um den Betrag der mangelhaften und nachzuliefernden Waren gekürzt werden. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und können nicht abgetreten werden. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Gewährleistung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, ist der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Waren vom Vertrag zurückzutreten. Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für Waren des Verkäufers. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt.

§ 11 Garantie

Außer der auf den Produkten abgedruckten Beschreibung wirken keine ausdrücklichen Garantien. DER VERKÄUFER WEIST JEGLICHE IMPLIZIERTEN GARANTIEN FÜR VERKAUFSTÜCHTIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK AB. Da der Verkäufer nicht für irgendwelche Folgeschäden oder indirekte Schäden verantwortlich gemacht werden kann, wird der Verkäufer vielmehr nach eigener Wahl entweder die verkauften Waren ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten. Werden die Waren nach Ablieferung durch den Verkäufer auf irgendeine Weise geändert oder modifiziert, wird jede Haftung abgelehnt.

§ 12 Datenschutz / Informationspflicht nach DSGVO

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13, 14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) finden sich unter dem Navigationspunkt „Datenschutz“ auf unserer Website www.kenteurope.com.

§ 13 Anzuwendendes Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kauf- und Kaufabschlussgesetze ist ausgeschlossen.

§ 14 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand. Es steht dem Verkäufer frei, Klage auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht zu erheben.